Geschäftsordnung

 

1. Allgemeine Bestimmungen 

 

a) Für alle Mitglieder gilt:

Jedes Mitglied, das sich aktiv einem der Chöre anschließen möchte, wird von der Chorleitung einer Stimme zugewiesen.

Jedes Chormitglied sollte bei den Proben und Auftritten des Chores verantwortungsvoll mitwirken und pünktlich erscheinen.

Sänger/innen welche ein halbes Jahr unentschuldigt gefehlt haben und bei denen die Erinnerung erfolglos blieb, werden als passives Mitglied weitergeführt.

Die Singstunde gestaltet und leitet die Chorleitung im Einvernehmen mit dem Vorstand.

Bei öffentlichen Auftritten können nur aktive Mitglieder mitwirken, die mindestens zwei Drittel der Vorbereitungsproben besucht haben.

Aktive Mitglieder, bei denen dies nicht zutrifft, können von der Chorleitung mit Zustimmung des Vorstandes ausgeschlossen werden.

Jede gesangliche und gesellige Veranstaltung des Vereins bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

Ist ein aktives Mitglied mehr als vier Wochen erkrankt, sollte durch den Chorvertreter oder dem Vorsitzenden ein Krankenbesuch veranlasst werden.

Passive Mitglieder sollten ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre besucht werden.

 

Ehrungen

Der Verein ehrt seine Mitglieder für:

-  10 Jahre aktive Mitgliedschaft mit der bronzenen Ehrennadel

-  20 Jahre Mitgliedschaft mit der silbernen Ehrennadel

-  30 Jahre Mitgliedschaft mit der goldenen Ehrennadel

-  40 Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde

-  50 Jahre Mitgliedschaft mit einer Urkunde

-  ab 60 Jahre alle 5 Jahre mit einer Urkunde

Der Vorstand kann besondere Ehrungen vornehmen, wenn sie geboten erscheinen. Alle Ehrungen sollen alljährlich in einem feierlichen Rahmen (z.B. Weihnachtsfeier oder Neujahrsempfang) durchgeführt werden.

Es werden Ehrungen für 10 und 20 Jahre (bei Jugend), 25- ,40- und 50- jährige aktive Mitgliedschaft, gleichgültig in welchem Verein, vom SK Weinheim bzw. dem Badischen Chorverband vorgenommen. Sie wird vom GV Liederkranz 1843 Ladenburg e.V. auf Bitte des Mitgliedes beantragt.

Im Falle des Ablebens eines Mitgliedes ist der Vorstand zu informieren. Aktiven Mitgliedern kann nach Absprache mit den Hinterbliebenen bei der Beisetzung gesungen, eine Trauerrede gehalten und eine Blumenspende niedergelegt werden.

 

Mitgliedsbeiträge

Ab 2020 betragen die Mitgliedsbeiträge pro Jahr 90 € für Aktive und 35 € passive Mitglieder. Aktive Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen den ermäßigten Beitrag von 70 € pro Jahr. Der Beitrag wird im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres für das gesamte Jahr eingezogen. Änderungen des Mitgliedsbeitrages dürfen nur bei der Jahreshauptversammlung beschlossen werden!

Jede/r neue Sänger/in ist verpflichtet nach 3 Proben Mitglied im Verein zu werden. Andernfalls wird er/sie von der Probe ausgeschlossen. Dies gilt auch wenn der Beitrag nicht bezahlt wird!

 

b) für den Männerchor gilt zusätzlich zu a):

Für den Probenbesuch wird ein Anwesenheitsbuch geführt.

 

c) für den Kinder/Jugendchor gilt zusätzlich zu a):

Für den Probenbesuch wird ein Anwesenheitsbuch geführt.

 

Aktive Mitglieder, welche im Kalenderjahr weniger als 3 Singstunden gefehlt haben, werden in der Jahreshauptversammlung, bei der Weihnachtsfeier oder beim Neujahrsempfang geehrt.

Stimmführer werden von den jeweiligen Stimmen vorgeschlagen und von der Stimme alle 2 Jahre bestätigt!

 

2. Bereiche und Aufgaben

 

a) Vorstand / Vorstandsmitglieder

 

Erster Vorsitzender

Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein nach innen und außen. Er nimmt Einladungen zu örtlichen Veranstaltungen, zu Terminen im Sängerkreis, beim BCV und beim DCV wahr.

Der 1. Vorsitzende lädt zu regelmäßigen Vorstandsitzungen und zur Jahreshauptversammlung ein und leitet diese. Er entwirft den Jahresterminplan und legt diesen rechtzeitig der Vorstandschaft zur Abstimmung vor. Weiterhin ist er verantwortlich für die Arbeit aller Vorstandsmitglieder. Er hat das Recht die Arbeit aller Vorstandsmitglieder zu überprüfen. Er übernimmt bei Bedarf Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder.

 

Zweiter Vorsitzender

Er vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall bei Besuchen und Repräsentationsaufgaben. Er unterstützt den Vorsitzenden des Veranstaltungsausschusses bei der Organisation und Durchführung von Festen und Veranstaltungen. Er ist verantwortlich die Mitgliederlisten aktuell zu führen.

 

Erster Schriftführer

Der 1. Schriftführer vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall bei gleichzeitiger Verhinderung des 2. Vorsitzenden. Er ist für alle schriftlichen Vorgänge verantwortlich. Insbesondere sind dies Einladungen an Mitglieder, Bestandsbögen und Ehrungslisten für den SK Weinheim, Weihnachts- und Glückwunschkarten. Er ist für die Musikmeldungen an die GEMA und an den Badischen Chorverband verantwortlich. Außerdem hält er Kontakt zur Regionalen Presse und informiert diese über Veranstaltungen vorab und im Nachgang.

 

Zweiter Schriftführer

Erstellt Protokolle bei der Jahreshauptversammlung und bei Vorstandsitzungen. Er unterstützt den 1. Schriftführer bei seinen Aufgaben.

 

Erster Kassier

Hält Kontakt zum Steuerberater und zum Finanzamt. Er erstellt die Unterlagen zur Abgabe beim Steuerberater und Finanzamt und kümmert sich um die fristgemäße Abgabe. Weiterhin zieht er die Mitgliedsbeiträge ein und erstellt Spendenbescheinigungen.

 

Zweiter Kassier

Kümmert sich um aktuelle Zahlungen bei Rechnungseingängen und sortiert die Belege für den 1. Kassier vor. Weiterhin kümmert er sich um benötigtes Bargeld und um die Abrechnung bei Veranstaltungen.

 

Erste/r Vertreter/in des Kinder und Jugendchors

Betreut die Kinder und Jugendlichen bei Auftritten, Chorproben und übernimmt für den Kinder- und Jugendchor die Inventarverwaltung. Er/sie pflegt den Kontakt zu den Eltern der Kinder- und Jugendlichen und informiert über aktuelle Termine. Er/sie plant eigene Veranstaltungen nach Rücksprache mit dem Vorstand.

 

Zweite/r Vertreter/in des Kinder und Jugendchors

Er/sie unterstützt den 1. Jugendleiter bei seinen Aufgaben

 

Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses

Er beschafft nach Absprache mit den Kellerwirten die erforderlichen Getränke und bei Veranstaltungen auch das Essen. Er unterbreitet dem Vorstand Vorschläge zur Preisgestaltung bei Veranstaltungen und bei den Singstunden. Er rechnet außerdem mit den Kellerwirten ab, erstellt eine Gesamtrechnung und leitet diese an den 2. Kassier weiter. Weiterhin ist er für die Abrechnung bei Veranstaltungen zuständig und leitet diese an den 2. Kassier weiter.

 

Vorsitzender des Veranstaltungsausschusses

Er unterstützt in technischer Hinsicht die Veranstaltungen des Vereins. Hierzu gehören besonders Konzerte, Vereinsausflüge, Sängerfahrten sowie gesellige Veranstaltungen im und außerhalb des Kaiserkellers. Er leitet die Auf- und Abbauarbeiten für das Altstadtfest und bei Konzerten.

 

Männer- und Frauenchorvertreter/in

Sie vertreten die Meinung des betreffenden Chores im Vorstand. Sie sollen Informationen an die Sänger/innen weitergeben. Sie repräsentieren den einzelnen Chor nach außen und überbringen die Glückwünsche bei Geburtstagen und Hochzeiten der aktiven Sänger/innen.

 

Vorstandssitzungen

Es werden mind. 6 Vorstandssitzungen pro Vereinsjahr geplant. Die Termine sind in der ersten Sitzung nach der Jahreshauptversammlung festzulegen. Bei Entscheidungen sind alle Vorstandsmitglieder stimmberechtigt. Abstimmungen werden per Akklamation durchgeführt. Bei einfacher Mehrheit gilt der Antrag als angenommen. 1x im Jahr ist eine erweiterte Vorstandssitzung durchzuführen, zu der die Beauftragten aller Bereiche eingeladen und informiert werden.

 

b) Chorleitung

Die Chorleitung verpflichtet sich, die Vorgaben des Chorleitervertrages zu erfüllen. Aufgabe der Chorleitung ist es den Chor musikalisch zu verbessern. Die Liedauswahl für Auftritte und Konzerte obliegt der Chorleitung in Absprache mit dem Vorstand. Sie kann selbstständig einen Musikausschuss gründen, der ihr bei der Liedauswahl hilft.

 

c) Inventarverwalter/in (wird vom jeweiligen Chorvertreter/in ernannt)

Die Inventarverwalter kümmern sich um Ordnung im Notenschrank und stellen die zu singenden Lieder für die Singstunde bereit.

 

d) Kellerbeauftragter (wird vom Vorstand ernannt)

Er kümmert sich um die komplette Vermietung des Kaiserkellers. Er hält Kontakt zur Putzkraft und bestellt diese nach Bedarf zum Putzen ein. Er kümmert sich darum, dass der Keller für die Vermietungen freigeräumt wird.

 

e) Stimmführer (wird von der jeweiligen Stimme gewählt)

Stimmführer betreuen die Sänger ihrer Stimmen und erkundigen sich bei längerer Fehlzeit eines Sängers bei ihm. Sie führen die Anwesenheitsliste.

 

f) Vertreter der passiven Mitglieder (wird vom Vorstand ernannt)

Überbringt die Glückwünsche bei Geburtstagen und Hochzeiten der passiven Mitglieder. Sie werden vom Vorstand über die aktuellen Ereignisse rechtzeitig informiert und informieren ebenfalls den Vorstand.

 

3. Schlussbestimmung

Diese Geschäftsordnung wurde in der der Vorstandssitzung vom 04.06.2014 beschlossen.